Wir suchen zur Verstärkung unseres Teams ab sofort eine Medizinische Fachangestellte.

Liebe Kinder, liebe Jugendliche, liebe Eltern!
FFP2-Maske ist ab 01.10.2022 in der Arztpraxis Pflicht
Bitte beachten Sie, dass in unserer Arztpraxis das Tragen einer FFP2-Maske (ab 12. Lebensjahr) Pflicht ist, siehe Informationen der Landesregierung zur 18. Eindämmungsverordnung.Wir impfen gegen das Corona-Virus ab 5. Geburtstag.
Wir empfehlen die Impfung ab dem 5. Lebensjahr. Telefonische Terminvereinbarung unter 03941 442179. Weitere Informationen sowie Anamnese- und Aufklärungsbogen finden Sie unter Impfungen.
-
- Montag von 10.00 – 11.00 Uhr
- Dienstag von 11.00 – 11.30 Uhr
- Mittwoch von 14.30 – 15.00 Uhr
- Donnerstag von 10.30 – 11.30 Uhr
- Freitag von 10.30 – 11.00 Uhr

Auf den folgenden Seiten finden Sie Wissenswertes zu Impfungen sowie zur Gesundheit von Säuglingen, Kindern und Jugendlichen.
Aktuelles
Umbau des Fahrstuhls
Vom 27. Juli bis 28. August 2020 kann der Fahrstuhl im Ärztehaus wegen Umbau nicht benutzt werden!
Coronavirus – Handlungsempfehlungen und Informationen
Vermeiden Sie größere Veranstaltungen und Menschenansammlungen.
Vermuten Sie eine Ansteckung oder Kontakte zu Coronavirus-Erkrankten nutzen Sie unbedingt folgende Beratungen:
- Gesundheitsämter Ihres Landkreises (Gesundheitsämter Sachsen-Anhalt)
- Informationen des Robert-Koch-Institutes (www.rki.de/covid-19)
- Informationen, Hygienetipps und Antworten auf häufig gestellte Fragen der BZgA (www.infektionsschutz.de)
- Hotlines des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) und der Krankenkassen
COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2): Risikogebiete
Risikogebiete sind Gebiete, in denen eine fortgesetzte Übertragung von Mensch zu Mensch („ongoing community transmission“) vermutet werden kann. Um dies festzulegen, verwendet das Robert Koch-Institut verschiedene Indikatoren (u.a. Erkrankungshäufigkeit, Dynamik der Fallzahlen).
Die Impfung gegen bestimmte Typen des Humanen Papillomavirus schützt nachweislich vor mehreren Typen des Gebärmutterhalskrebses, Krebsvorstufen im Anogenitalbereich und vor Genitalwarzen. 2 bzw. 3 Impfungen sind notwendig. Wir informieren euch.
HPV-Impfung auch für Jungen
Die Impfung gegen das Humane Papillomavirus (HPV) wird nun auch für Jungen empfohlen und ist eine Krankenkassenleistung.
In unser Praxis können wir Ihnen für Säuglinge, Kinder und Jugendliche ein modernes Amblyopie-Screening zur Früh-Erkennung von Fehlsichtigkeiten und Sehstörungen anbieten.
Beide Augen werden dabei gleichzeitig sekundenschnell unter realen Sehbedingungen gemessen.
Weitere Informationen und Wissenswertes zum „Amblyopie-Screening“
Wer als Erwachsener – geboren nach 1970 – keinen ausreichenden Masern-Impfschutz besitzt und nicht an Masern erkrankt war, sollte geimpft werden. Denn nicht vollständig geimpfte Erwachsene können Masern übertragen. Besonders gefährdet sind Säuglinge und nicht geimpfte Kinder.
Alle Erwachsenen nach 1970 geboren sollten daher ihren Impfstatus klären lassen. Zeigen Sie uns Ihren Impfausweis.
Eine Erkrankung durch Meningokokken kann in jedem Lebensalter auftreten. Die höchste Inzidenz (Anzahl der Neuerkrankungen pro Jahr pro 100.000 Einwohner) werden im 1. und 2. Lebensjahr mit ca. 7 Erkrankungen pro 100.000 Einwohner beobachtet. Derzeit erhält jedes Kind im zweiten Lebensjahr aber nur die Meningokokken C-Impfung. Eine Impfung gegen die Meningokokken B ist leider noch nicht regulär vorgesehen.
Aktuell gibt es einen wirksamen Impfstoff (Bexsero) als Schutz gegen die Meningokokken B. Diese Impfung ist also sehr sinnvoll, da sie eine wichtige Lücke schließt. Die Impfung kann ab dem 2. Lebensmonat verabreicht werden.
Eine Impfung gegen Keuchhusten ist für werdende Eltern und auch Großeltern wichtig, wenn diese keinen ausreichenden Impfschutz mehr besitzen. Denn Neugeborene sind besonders ansteckungsgefährdet. Wir beraten Sie.
Kindergesundheit - aktuell

Am 20. November ist der Internationale Tag der Kinderrechte. Sie wurden 1989 an diesem Datum weltweit in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben. Die Ausgabe 46/2018 des Deutschen Ärzteblattes griff daher exemplarisch drei Themen auf: Warum Kinderrechte in das Grundgesetz gehören, warum die Versorgung mit kindgerechten Medizinprodukten unzureichend ist und wie sich misshandlungsbedingte von unfallbedingten Frakturen bei Kindern unterscheiden lassen…
Wichtige Rufnummern
Kinderärztliche
Notfallsprechstunde
NEU: 03944 962 490
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
116 117
Lebensbedrohliche Zustände
Feuerwehr / Rettungsdienst / Notarzt
112 oder 03941 69999
Giftnotrufzentrale
0361 730 730