Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel (sogenannte OTC-Präparate) wie z. B. Fieber-, Schmerzmittel und Hustensäfte u. a., die auch frei käuflich sind, sind grundsätzlich von der Verordnungsfähigkeit zu Lasten der GKV ausgeschlossen. Das heißt, die Kosten für diese Medikamente werden von den Krankenkassen nicht übernommen. Ausnahmen gibt es für Kinder bis zum Alter von 11 Jahren.